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TAPETENWECHSEL IM BAD

Wir sind Ihr Badspezialist für Traumbäder aus einer Hand

Wir planen Ihr Traumbad.

Wir übernehmen die Koordination der Arbeiten aller notwendigen Handwerker

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Unsere Leistungen

  • ausführliche Beratung
  • Badsanierung + Umbau
  • Planung + ausführung
  • Heiztechnik
  • Solar-/ Photovoltaik
  • Baublechnerei
Leistungen von Haustechnik Fleig Breisach im Breich Heizungstechnik

Heiztechnik

Wohlige Wärme mit moderner Heiztechnik. Moderne Heizungsanlagen sind energiesparend, umweltfreundlich und komfortabel. Aber welche ist die Passende für Sie? Wir beraten Sie ausführlich über die Möglichkeiten.

Aktuelle Meldungen Fleig Haustechnik

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Beige-Töne sehr beliebt in der Badgestaltung

Mehr Wohnlichkeit durch ästhetische Farbgestaltung

Der Farbton Beige wird als neutrale Trendfarben-Alternative zu den Farben wie Schwarz, Grau, Gold und Dunkelblau immer beliebter. Under verwendete Beige-Farbton hat auch nichts mehr mit dem eher rustikalen  Bahamabeige-Ton der in den 70er Jahren bis Anfang der 80er Jahre schon einmal sehr belibt war. Mit einer Kombination von Weiß und Beige kann ein edler und natürlicher Stil verwirklicht werden der auch ideal mit modernen Oberflächen kombiniert werden kann und alle ästhetischen Ansprüche erfüllt.

Wir beraten Sie gerne und planen mit Ihnen zusammen Ihr persönliches Wohlfühlbad!


Solarheizungen im Aufwind

Anziehen der Nachfrage nach Solarheizungen

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) erwartet nach einem Absatzplus in Höhe von 26 Prozent im Jahr 2020 ein weiteres Anziehen der Nachfrage nach Solarheizungen. Allein im ersten Quartal 2021 setzten die Hersteller 23 Prozent mehr Solarkollektoren ab als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Einführung eines CO2-Preises auf fossile Energieträger, ein gewachsenes Klimabewusstsein in Verbindung mit verbesserten Förderangeboten für die Solarwärme dürften vermutlich die Ursachen des anhaltend hohen Interesses sein. In Deutschland wurden nach BSW-Angaben inzwischen Insgesamt rund 2,5 Millionen Solarwärme-Anlagen installiert.

Die Bundesregierung hat zu Beginn des Jahres die bis zu diesem Zeitpunkt recht unübersichtliche Förderung  für energieeffiziente Gebäude und klimafreundliche Heizungen nun in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengeführt.

Die im Jahr 2020 deutlich angehobenen Fördersätze behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Wird beispielsweise eine bestehende Heizungsanlage mit einer Solarthermieanlage nachgerüstet, erhält der Betreiber einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Wird ein alter Ölkessel gegen eine effiziente Gas-Solar-Heizung getauscht winkt eine Förderung von 40 Prozent der Anschaffung und Installationskosten.

Quelle:   www.solarwirtschaft.de


Steuerliche Förderung für austauschpflichtige Heizkessel

Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen

Das Bundesfinanzministerium hat Anfang des Jahres eine umfangreiche Liste veröffentlicht, in der auf Fragen zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden eingegangen wird. Im Zusammenhang mit Paragraf 35c EstG beträgt die steuerliche Förderung zwar nur 20 Prozent, allerdings liegen die förderfähigen Kosten bei 200.000 Euro.

Gut zu wissen:
auch austauschpflichtige Heizkessel sind förderfähig!
Die Regelung gilt auch für austauschpflichtige Heizkessel, die 2020 saniert wurden und eben nicht im Rahmen des BAFA-Förderprogramms “Heizung mit erneuerbaren Energien” förderfähig waren.

Die FAQ-Liste kann auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden:
 www.bundesfinanzministerium.de


Bundesförderung für effiziente Gebäude

Energetische Gebäudeförderung des Bundes

Die energetische Gebäudeförderung des Bundes wird neu aufgesetzt mit der  Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Das neue Förderprogramm im Bereich der Heizungssanierung und für den Einsatz erneuerbarer Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird in zwei Etappen gestartet:

Seit dem 01.01.2021 gilt das Programm für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die bisherigen Programme „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ und „Heizungsoptimierung“ des BAFA sowie die Einzelmaßnahmen aus den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ der KfW in der ursprünglichen Form sind daher zum 31.12.2020 beendet worden, mit einer Ausnahme: „Energieeffizient Sanieren“ als Kreditförderung (KfW 151/152) besteht weiterhin. Anträge für eine BEG EM-Zuschussförderung werden weiterhin beim BAFA gestellt.

Ab dem 01.07.2021 werden die Programme für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) eingeführt. Hier finden sich weitestgehend die bekannten Programme der KfW „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ wieder. Diese bisherigen Förderprogramme enden dementsprechend am 30.06.2021. Anträge für eine Kreditförderung im Rahmen der BEG EM sowie für eine Kredit- oder Zuschussförderung für BEG WG und BEG NWG werden bei der KfW gestellt.

Quelle: www.bafa.de


Schäden in Milliardenhöhe durch geplatzte Rohre

Geplatzte Rohre, leckende Armaturen oder auslaufende Heizboiler

Leitungswasserschäden waren 2019 für die Versicherer so teuer wie noch nie. Die Wohngebäudeversicherer leisteten dafür zum ersten Mal mehr als drei Milliarden Euro. Insgesamt zählten die Wohngebäudeversicherer deutschlandweit rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden.

Der Schadendurchschnitt erhöhte sich dabei um knapp sieben Prozent auf 2.881 Euro. Hinzu kommen noch 280 Millionen Euro Schäden in der Hausratversicherung.

Die Hauptursache für die Leitungswasserschäden sind Installations- und Montagefehler. Mangelhafte Rohrverbindungen und kaputte oder falsche Dichtungen sorgen für jeden vierten Schaden.

Wichtig ist daher eine regelmäßige Wartung der Heizungs- und Sanitäranlage.
„Um Leitungswasserschäden zu begrenzen, müssen Absperrventile leicht zugänglich und klar gekennzeichnet sein und vor allem im Notfall auch funktionieren“, sagt Oliver Hauner, Leiter der Abteilung Sach- und Technische Versicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Quelle: www.gdv.de


Richtig lüften SARS-CoV-2

Das Thema „Richtig lüften“ hat mit der Corona-Pandemie eine ganz neue Bedeutung bekommen.

Richtiges Lüften ist aktuell besonders wichtig. Beim Sprechen, Husten, Niesen oder auch nur beim Atmen können mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 behaftete Aerosole entstehen. die sich in der Luft ansammeln und im ganzen Raum verteilen.

In geschlossenen Innenräumen können Aerosole dabei über einen längeren Zeitraum in der Luft verbleiben, halten sich Personen länger in einem schlecht oder nicht belüfteten Innenraum wird die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung stark erhöht.

Ein regelmäßiger Luftaustausch mit richtigem Lüften kann also helfen, die Viruslast zu senken und ein Übertragungsrisiko durch an Aerosolen anhaftenden Krankheitserregern in Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden, deutlich zu reduzieren.

Links zu diesem Thema:

https://www.bgn.de/lueftungsrechner/

https://www.dguv.de/lueftenhilft/index.jsp

https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/innenraumarbeitsplaetze/raumluftqualitaet/co2-app/index.jsp


PV-ANLAGEN UND BHKW`S BIS 31. JANUAR 2021 ANMELDEN

Eintragung in Marktstammdatenregister 

Gebäudeeigentümer, die eine Photovoltaikanlage oder ein Mini-Blockheizkraftwerk betreiben, haben bis zum 31.01.2021 die Anlage in das zentrale Marktstammdatenregister einzutragen. Ohne diese Anmeldung riskieren die Anlageneigentümer die Einspeisevergütung.
Alle stromerzeugenden Anlagen müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Der Eintrag ist für neue Anlagen bereits seit Februar 2019 verpflichtend und hat einen Monat nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb genommen wurden,  müssen bis zum 31. Januar 2021 registriert sein.
Das für die Registrierung erstellte Webportal der Bundesnetzagentur löst bei den älteren Anlagen vorherige Anmeldeformalitäten ab. Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon im PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister angemeldet hatten, müssen die Anlagen noch einmal im Marktstammdatenregister registrieren. Eine automatische Datenübernahme vom Meldeportal erfolgt nicht. Auch Anlagen die über 20 Jahre alt sind und die weiter eine EEG-Einspeisevergütung erhalten, müssen angemeldet werden.
Liegt bis zum 31. Januar 2021 kein Eintrag vor, hat der Anlagenbetreiber keinen Anspruch mehr auf die Einspeisevergütung. Erfolgt die Nachmeldung, erhält der Betreiber die Vergütung wieder. Jede Anlage ist getrennt zu registrieren.

Die Anmeldung erfolgt durch den Betreiber unter www.marktstammdatenregister.de

Quelle: www.shk-thueringen.de (Fachverband Sanitär Heizung Klima Thüringen)


Förderrichtlinien zum Heizen mit erneuerbaren Energien 2020

Neue Förderrichtlinien zum 01.01.2020 zum Heizen mit erneuerbaren Energien

Das BAFA hat mit Wirkung zum 01.01.2020 neue Förderrichtlinien zum Heizen mit erneuerbaren Energien 2020 veröffentlicht. Diese ermöglichen Zuschüsse bis zu 45%, sind vergleichsweise leicht verständlich und bürokratiearm zu beantragen. Verglichen mit der Förderung bis Ende 2019 kann die neue Richtlinie im Einzelfall eine Verdoppelung der Förderung bedeuten.

Die Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren der KfW sind von Änderungen betroffen

Seit Jahresbeginn 2020 sind bei der Förderung energieeffizienter Gebäude viele Änderungen in Kraft getreten. Dazu zählt die Novellierung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – bekannt als Marktanreizprogramm (MAP), aber auch die neue, zweite Fördersäule der steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG.

"Förderwegweiser Energieeffizienz" online:
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html

Verbesserte KfW-Förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW informieren über die ab 24.01.2020 verbesserte Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren im CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Damit werden die Klimabeschlüsse der Bundesregierung aus September 2019 umgesetzt. Gleichzeitig wird der Zugang zu den Förderprogrammen mit Hilfe des „Förderwegweisers Energieeffizienz“ noch einfacher und transparenter.

Von den Anpassungen in den Förderprogrammen profitieren Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. So steigen die Tilgungszuschüsse in den Kreditprogrammen gemäß den Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung um 10 Prozentpunkte. Für Sanierungen von Wohngebäuden werden die Tilgungszuschüsse zudem um weitere 2,5 Prozentpunkte angehoben. Die jährlichen effektiven Kreditzinsen sind dadurch in den meisten Fällen negativ. Der Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden steigt um 10 Prozentpunkte. Zusätzlich wird der Förderhöchstbetrag für Effizienzhäuser im Kredit und im Zuschuss für Wohngebäude von 100.000 auf 120.000 EUR erhöht.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Sanierung von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse im Kredit um 12,5 Prozentpunkte (Programme Nr. 151, 152) und der Investitionszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 430);
  • Neubau von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 153)
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages für Effizienzhäuser (Wohngebäude) im Neubau und der Sanierung von 100.000 EUR auf 120.000 EUR (151, 153, 430)

Bereits zum 01.01.2020 wurde die Förderung von Öl-Heizungen beendet. Hauseigentümer, die sich für eine neue Heizungsanlage interessieren, können sich seit 01.01.2020 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Dort können sie auch die im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossene Austauschprämie für Ölheizungen (als Teil der Förderung im MAP, s.o.) beantragen.

Die Programme „Zuschuss Baubegleitung (431)“ und „Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ bleiben unverändert.

Weitere Informationen zur KfW-Förderung Energieeffizient bauen und Sanieren sind hier erhältlich:
www.kfw.de

 

Quelle: https://www.zvshk.de/ (Zentralverband Sanitär Heizung Klima)


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